Benutzungsordnung

 

  1. Benutzungsberechtigung

1.1. Jeder Besucher bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzerordnung zur

Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich diese einzuhalten. Die Benutzerordnung in

ihrer aktuell gültigen Form ist auf unserer Internetseite und als Aushang in der Trainingshalle

veröffentlicht.

1.2. Erst der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte berechtigt zum Betreten und Nutzen der

Trainingshalle. Eintrittskarten sind nicht übertragbar.

1.3. Die unbefugte Nutzung der Trainingshalle wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in

Höhe von 200,-€ geahndet.

1.4. Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann der betroffene Besucher dauernd oder

auf Zeit von der Benutzung der Trainingshalle ausgeschlossen werden. Das Recht des

Ninja Spirit darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen,

bleibt davon unberührt.

  1. Hallenregeln und Haftung

2.1. Generell erfolgt das Benutzen der Trainingshalle und der Aufenthalt in der Halle auf

eigene Verantwortung und eigene Gefahr.

2.2. Dies gilt insbesondere für die Benutzung der Trainingsgeräte und Hindernisse. Auch

unter Einhaltung der Benutzerordnung und bei großer Vorsicht können Verletzungen gerade

bei größeren Sturzhöhen nicht ausgeschlossen werden. Um die Verletzungsrisiken zu

minimieren bedarf es gewisser Verhaltensgrundregeln. Aus Sicherheitsgründen darf immer

nur eine Person am Hindernis trainieren. Der Sturzbereich darunter ist immer frei zu halten.

2.3. Grundsätzlich ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Wenn die Regeln

des Betreibers nicht eingehalten werden, lehnen diese bei Unfällen explizit die Haftung ab.

Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als

solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von dem Ninja Spirit

ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen von ihr

beauftragten Personen nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden ist durch deren

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden.

2.4. Trainieren unter Einwirkung von Alkohol, Drogen oder ähnlichem ist grundsätzlich

verboten.

2.5. Essen und Trinken im Bereich der Hindernisse, sowie die Mitnahme von Geschirr,

Gläsern oder Flaschen in den Trainingsbereich, ist nicht erlaubt. In der gesamten

Trainingshalle, ausgenommen dem dafür vorgesehenen Bistrobereich, dürfen ausschließlich

Trinkflaschen aus Kunststoff verwendet werden.

2.6. Das Betreten der Trainingsfläche ist nur mit sauberen Hallenturnschuhen erlaubt.

2.7. Das Verändern von Hindernissen ist nur den Mitarbeitern des Ninja Spirit

erlaubt. Lose oder beschädigte Teile sind dem Personal unverzüglich zu melden.

2.8. Jeder Unfall, bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Personal

unverzüglich gemeldet werden.

2.9. Benutzer der Trainingshalle sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder

dem Personal zu melden.

  1. Öffnungszeiten

3.1. Das Betreten und Nutzen der Trainingshalle ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt.

Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf unserer Internetseite und durch Aushang in der

Trainingshalle bekanntgegeben.

  1. Kinder und Jugendliche

4.1. Kinder unter 10 Jahre dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen in der

Trainingshalle aufhalten. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder bzw. die ihnen

anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Trainingshalle

besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten

eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Deshalb sind Kinder während ihres gesamten

Aufenthaltes ständig zu beaufsichtigen.

4.2. Spielen und insbesondere Toben im Trainingsbereich ist verboten, da Gegenstände

herunterfallen können.

4.3. Kinder ab 10 Jahren dürfen nach Vorlage unserer Einverständniserklärung für

Minderjährige ab 10 Jahren ausgefüllt von Mindestens einem Ehrziehungsberechtigten die

Hindernisse auch selbstständig nutzen.

4.4 Die anwesenden Eltern haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder

Im Alter von 6 – 14 ausschließlich im für sie vorgesehenen Bereich trainieren dürfen.

  1. Leihmaterial

5.1. Leihmaterial ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher verpflichtet sich bei

Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

5.2. Leihmaterial ist vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Mängel müssen

sofort gemeldet werden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist das Ninja Spirit berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

5.3. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Leihmaterial muss am

Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein.

5.4. Das Leihmaterial darf nur in der Trainingshalle der Ninja Spirit benutzt werden.

  1. Gruppen

6.1. Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten

werden.

6.2. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der

Gruppeveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der

Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer geleiteten

Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer einer geleiteten

Gruppenveranstaltung benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer

Erziehungsberechtigten.

  1. Sonstiges

7.1. Für Wartung, Instandhaltung, Wettkämpfe oder sonstige Veranstaltungen können

Teilbereiche oder die gesamte Trainingshalle für den normalen Trainingsbetrieb geschlossen

sein. Eine Schließung der gesamten Trainingshalle wird auf der Internetseite und per

Aushang in der Trainingshalle vorher angekündigt. In den genannten Fällen, besteht für

Besitzer von Jahreskarten kein Anspruch auf Rückerstattung.

7.2. Offenes Feuer ist in der Anlage verboten. Das Rauchen ist in der gesamten Halle

untersagt und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen im Außenbereich gestattet.

7.3. Für Garderobe und Wertsachen haftet das Ninja Spirit nicht. Das gilt

auch für Diebstähle aus den Spinden. Für sonstige Sachschäden haftet das

Ninja Spirit nicht, außer bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung oder für eine vorsätzliche oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung

ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen von ihren beauftragten Personen.

Fundsachen werden gesammelt und in einer Fundkiste aufbewahrt. Es besteht hierfür keine

Haftung.

7.4. Die Benutzer haben die gesamte Anlage inklusive der Parkplätze sauber zu halten und

sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen