Benutzungsordnung
- Benutzungsberechtigung
1.1. Jeder Besucher bestätigt durch seine Unterschrift, dass er die Benutzerordnung zur
Kenntnis genommen hat und verpflichtet sich diese einzuhalten. Die Benutzerordnung in
ihrer aktuell gültigen Form ist auf unserer Internetseite und als Aushang in der Trainingshalle
veröffentlicht.
1.2. Erst der Erwerb einer gültigen Eintrittskarte berechtigt zum Betreten und Nutzen der
Trainingshalle. Eintrittskarten sind nicht übertragbar.
1.3. Die unbefugte Nutzung der Trainingshalle wird mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in
Höhe von 200,-€ geahndet.
1.4. Bei Verstößen gegen die Benutzerordnung kann der betroffene Besucher dauernd oder
auf Zeit von der Benutzung der Trainingshalle ausgeschlossen werden. Das Recht des
Ninja Spirit darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen,
bleibt davon unberührt.
- Hallenregeln und Haftung
2.1. Generell erfolgt das Benutzen der Trainingshalle und der Aufenthalt in der Halle auf
eigene Verantwortung und eigene Gefahr.
2.2. Dies gilt insbesondere für die Benutzung der Trainingsgeräte und Hindernisse. Auch
unter Einhaltung der Benutzerordnung und bei großer Vorsicht können Verletzungen gerade
bei größeren Sturzhöhen nicht ausgeschlossen werden. Um die Verletzungsrisiken zu
minimieren bedarf es gewisser Verhaltensgrundregeln. Aus Sicherheitsgründen darf immer
nur eine Person am Hindernis trainieren. Der Sturzbereich darunter ist immer frei zu halten.
2.3. Grundsätzlich ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Wenn die Regeln
des Betreibers nicht eingehalten werden, lehnen diese bei Unfällen explizit die Haftung ab.
Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als
solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von dem Ninja Spirit
ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten oder sonstigen von ihr
beauftragten Personen nicht gehaftet, es sei denn, der Schaden ist durch deren
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden.
2.4. Trainieren unter Einwirkung von Alkohol, Drogen oder ähnlichem ist grundsätzlich
verboten.
2.5. Essen und Trinken im Bereich der Hindernisse, sowie die Mitnahme von Geschirr,
Gläsern oder Flaschen in den Trainingsbereich, ist nicht erlaubt. In der gesamten
Trainingshalle, ausgenommen dem dafür vorgesehenen Bistrobereich, dürfen ausschließlich
Trinkflaschen aus Kunststoff verwendet werden.
2.6. Das Betreten der Trainingsfläche ist nur mit sauberen Hallenturnschuhen erlaubt.
2.7. Das Verändern von Hindernissen ist nur den Mitarbeitern des Ninja Spirit
erlaubt. Lose oder beschädigte Teile sind dem Personal unverzüglich zu melden.
2.8. Jeder Unfall, bei dem ein Kunde zu Schaden gekommen ist, muss dem Personal
unverzüglich gemeldet werden.
2.9. Benutzer der Trainingshalle sind aufgefordert, fehlbare Personen zurechtzuweisen oder
dem Personal zu melden.
- Öffnungszeiten
3.1. Das Betreten und Nutzen der Trainingshalle ist nur während der Öffnungszeiten erlaubt.
Die aktuellen Öffnungszeiten werden auf unserer Internetseite und durch Aushang in der
Trainingshalle bekanntgegeben.
- Kinder und Jugendliche
4.1. Kinder unter 10 Jahre dürfen sich nur unter Aufsicht eines Erwachsenen in der
Trainingshalle aufhalten. Eltern und Aufsichtspersonen haften für ihre Kinder bzw. die ihnen
anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Trainingshalle
besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten
eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Deshalb sind Kinder während ihres gesamten
Aufenthaltes ständig zu beaufsichtigen.
4.2. Spielen und insbesondere Toben im Trainingsbereich ist verboten, da Gegenstände
herunterfallen können.
4.3. Kinder ab 10 Jahren dürfen nach Vorlage unserer Einverständniserklärung für
Minderjährige ab 10 Jahren ausgefüllt von Mindestens einem Ehrziehungsberechtigten die
Hindernisse auch selbstständig nutzen.
4.4 Die anwesenden Eltern haben insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder
Im Alter von 6 – 14 ausschließlich im für sie vorgesehenen Bereich trainieren dürfen.
- Leihmaterial
5.1. Leihmaterial ist mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher verpflichtet sich bei
Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.
5.2. Leihmaterial ist vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Mängel müssen
sofort gemeldet werden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist das Ninja Spirit berechtigt Schadenersatz zu verlangen.
5.3. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Das Leihmaterial muss am
Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben sein.
5.4. Das Leihmaterial darf nur in der Trainingshalle der Ninja Spirit benutzt werden.
- Gruppen
6.1. Kurse dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgehalten
werden.
6.2. Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen hat/haben der/die jeweilige/n Leiter/Leiterin der
Gruppeveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der
Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer geleiteten
Gruppenveranstaltung müssen volljährig sein. Minderjährige Teilnehmer einer geleiteten
Gruppenveranstaltung benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung ihrer
Erziehungsberechtigten.
- Sonstiges
7.1. Für Wartung, Instandhaltung, Wettkämpfe oder sonstige Veranstaltungen können
Teilbereiche oder die gesamte Trainingshalle für den normalen Trainingsbetrieb geschlossen
sein. Eine Schließung der gesamten Trainingshalle wird auf der Internetseite und per
Aushang in der Trainingshalle vorher angekündigt. In den genannten Fällen, besteht für
Besitzer von Jahreskarten kein Anspruch auf Rückerstattung.
7.2. Offenes Feuer ist in der Anlage verboten. Das Rauchen ist in der gesamten Halle
untersagt und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen im Außenbereich gestattet.
7.3. Für Garderobe und Wertsachen haftet das Ninja Spirit nicht. Das gilt
auch für Diebstähle aus den Spinden. Für sonstige Sachschäden haftet das
Ninja Spirit nicht, außer bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung oder für eine vorsätzliche oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung
ihrer gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen von ihren beauftragten Personen.
Fundsachen werden gesammelt und in einer Fundkiste aufbewahrt. Es besteht hierfür keine
Haftung.
7.4. Die Benutzer haben die gesamte Anlage inklusive der Parkplätze sauber zu halten und
sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen